Sie möchten einen Flug verschenken, wissen aber noch nicht, ob es ein Gutschein oder gleich ein fertiges Ticket sein soll? Diese Frage sollten Sie klären, bevor Sie nach Angeboten suchen. Ein Flugticket ist fest an den Namen des Fluggasts gebunden, ein Gutschein dagegen nur an einen Betrag. Ist das geklärt, gibt es später am Check-in-Schalter keinen Ärger.

Wir vergleichen hier die drei üblichen Wege und erklären, was bei Namensänderung und Umbuchung gilt. Dazu kommen die Gültigkeit von Gutscheinen und ein paar Ideen, wie der Flug unter dem Weihnachtsbaum oder auf dem Geburtstagstisch auch nach etwas aussieht.

Drei Wege, einen Flug zu verschenken

Grundsätzlich haben Sie drei Optionen. Welche passt, hängt vor allem davon ab, wie gut Sie die Pläne und das Wunsch-Reiseziel des Beschenkten kennen.

Variante Was Sie festlegen Flexibilität für den Beschenkten Passt, wenn …
Fluggutscheine einer Airline nur den Betrag hoch: Ziel und Termin frei, aber nur bei dieser Airline Sie die bevorzugte Airline oder den Heimatflughafen kennen
Fest gebuchtes Flugticket Reiseziel, Datum, Name gering: Umbuchung meist gegen Gebühr der Termin sicher ist, etwa ein Besuch bei der Familie
Reisegutschein oder Pauschalreise Betrag oder komplette Reise mittel bis hoch, je nach Anbieter Flug und Hotel zusammen geschenkt werden sollen

Unsere Empfehlung: Wenn Sie den Urlaub nicht selbst mitplanen, sind Fluggutscheine fast immer die bessere Wahl. Ein fest gebuchtes Flugticket lohnt sich vor allem dann, wenn Sie gemeinsam fliegen oder der Termin ohnehin feststeht.

Fluggutscheine: flexibel, aber an eine Airline gebunden

Wer einen Flug verschenken will, ohne das Ziel festzulegen, ist mit einem Gutschein gut beraten. Fluggutscheine bieten viele Airlines direkt auf ihrer Website an. Sie wählen einen Wert, bezahlen und bekommen den Gutschein sofort per E-Mail als PDF oder als gedruckte Karte. Der Code steht auf der Karte oder im PDF. Der Beschenkte gibt den Code bei der Buchung ein, und der Betrag wird vom Preis abgezogen.

Trotzdem lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Prüfen Sie vor dem Kauf diese Punkte:

  • Gilt er für alle Strecken oder nur für bestimmte Abflugländer, etwa ab Deutschland?
  • Lässt er sich in mehreren Schritten einlösen, oder verfällt ein Restbetrag?
  • Kann er mit anderen Zahlungsarten kombiniert werden, falls der Preis höher ist?
  • Bis wann ist er gültig, und ab welchem Datum läuft die Frist?
  • Darf der Code auch für die Buchung anderer Personen genutzt werden?

Diese Informationen stehen in den jeweiligen Bedingungen auf der Gutscheinseite der Airline, teilweise sind sie nur als PDF verfügbar.

Eine weitere Möglichkeit sind Geschenkkarten von Reiseportalen, die bei mehreren Fluggesellschaften eingelöst werden können. Solche Karten passen gut, wenn Sie nicht wissen, ab welchem Flughafen in Deutschland der Beschenkte startet oder welche Airline er bevorzugt.

Ein Gutschein ist übrigens ein Anspruch gegen das Unternehmen. Geht eine Fluggesellschaft in die Insolvenz, kann der Wert verloren sein. Kaufen Sie deshalb keinen sehr hohen Betrag weit im Voraus. Ein Wert, der für Hin- und Rückflug und ein paar Tage Urlaub reicht, ist meist die vernünftigere Wahl.

Vergleichen Sie vor dem Kauf ruhig die aktuellen Angebote. Gelegentlich gibt es Fluggutscheine zu bestimmten Anlässen mit einem kleinen Bonus, etwa in der Vorweihnachtszeit. Teilweise sind solche Aktionen nur wenige Tage verfügbar.

Das fest gebuchte Ticket: wann sich die Überraschung lohnt

Ein echtes Flugticket ist das persönlichere Geschenk. Der Beschenkte packt aus und weiß sofort, wohin die Reise geht. Sie buchen dabei im Namen einer anderen Person, das ist erlaubt. Selbst mitfliegen müssen Sie nicht. Einiges sollten Sie aber vorab wissen.

Diese Daten brauchen Sie für die Buchung

  • Vor- und Nachname genau so, wie sie im Reisepass oder Personalausweis stehen
  • bei manchen Zielen sind auch Geburtsdatum und Passnummer notwendig
  • den passenden Abflughafen, denn wer in Deutschland zwischen zwei Flughäfen wählen kann, findet dort oft unterschiedliche Angebote und Preise
  • einen Reisepass, der lange genug gültig ist, um Problemen bei der Einreise vorzubeugen (die Regeln stehen auf den Länderseiten des Auswärtigen Amts)
  • einen Termin, an dem der Beschenkte tatsächlich Urlaub hat
  • bei Reisen in die USA eine ESTA-Genehmigung, die vor dem Abflug vorliegen muss

Gerade der Termin ist heikel. Fragen Sie unauffällig nach oder sprechen Sie sich mit dem Partner oder dem Arbeitgeber ab. Schenken Sie etwa einem Freund in den Vereinigten Staaten einen Heimatbesuch, finden Sie in unseren Geschenktipps für US-Reisende noch passende Kleinigkeiten fürs Handgepäck.

Kann man ein Flugticket auf eine andere Person umschreiben?

Meistens nicht. Bei vielen Airlines ist ein Flugticket nicht übertragbar. Dabei werden drei Fälle unterschieden:

  1. Namenskorrektur: Ein Tippfehler im Namen wird berichtigt. Das ist oft möglich, manchmal kostenlos.
  2. Namensänderung: Der Name hat sich amtlich geändert, etwa nach einer Heirat. Für den neuen Namen ist meist ein Nachweis notwendig, etwa die Heiratsurkunde.
  3. Ticketübertragung: Eine ganz andere Person soll fliegen. Das erlauben viele Fluggesellschaften gar nicht oder nur gegen hohe Gebühren.

In vielen Fällen kommt es daher günstiger, das alte Ticket zu stornieren und neu zu buchen. Ein neues Ticket auf den richtigen Namen ist schnell ausgestellt. Bei Spartarifen gibt es bei einer Stornierung aber oft nur die Steuern und Gebühren zurück. Sie sollten den Namen deshalb zweimal prüfen, bevor Sie auf „Buchen“ klicken. Das ist einfach und erspart im schlimmsten Fall den Preis eines zweiten Tickets.

Eine Umbuchung auf ein anderes Datum ist meist einfacher als eine Namensänderung. Je nach Tarif kostet sie eine Gebühr plus einen möglichen Aufpreis. Flexible Tarife haben einen höheren Preis. Für ein Geschenk mit unsicherem Termin lassen sie aber mehr Optionen offen und sind oft die bessere Wahl.

Gut zu wissen: Kommt es zu Verspätung oder Annullierung, stehen die Rechte aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 dem Fluggast zu, also dem Beschenkten. Die Ausgleichszahlung liegt je nach Strecke bei 250, 400 oder 600 Euro.

Reisegutschein und Pauschalreise: mehr als nur der Flug

Sie möchten gleich den ganzen Urlaub verschenken, mit Hotel und Transfer? Dann ist ein Reisegutschein eines Veranstalters oder eine gebuchte Pauschalreise mit Hotel eine gute Möglichkeit. Viele Veranstalter in Deutschland bieten eigene Reisegutscheine an. Für besondere Reisen wie eine Hochzeitsreise passt diese Variante gut. Bei einem Gutschein für Flug und Hotel wählt der Beschenkte Reiseziel und Unterkunft selbst.

Bei Pauschalreisen gibt es einen Vorteil, den ein reines Flugticket nicht hat. Nach § 651e BGB kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle die Reise antritt. Die Mitteilung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Mehrkosten, die durch den Wechsel entstehen, tragen Sie und der neue Reisende gemeinsam.

Hat er kurzfristig keine Zeit, kann in solchen Fällen zum Beispiel die Schwester fahren. Für einen reinen Flug ohne Hotel gilt die Regel nicht.

Wie lange sind Fluggutscheine gültig?

Steht auf dem Gutschein ein Ablaufdatum, gilt zunächst dieses. Viele Airlines nennen in ihren aktuellen Bedingungen eine feste Frist. Die Informationen dazu stehen in den jeweiligen Geschäftsbedingungen. Sehr kurze Fristen halten Gerichte allerdings nicht immer für wirksam.

Fehlt eine Angabe, sollten Sie von der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB ausgehen. Der Gutschein ist dann drei Jahre gültig. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Ein Gutschein vom Dezember 2026 kann also bis zum 31. Dezember 2029 eingelöst werden.

Infografik: Drei Wege, einen Flug zu verschenken, mit Flexibilität, Gültigkeit und Umbuchung im Vergleich
Fluggutschein, Ticket und Reisegutschein im direkten Vergleich.

Notieren Sie das Ablaufdatum am besten direkt auf der Karte oder im Begleitbrief. So kann er im Alltag nicht verloren gehen.

Den Flug schön übergeben

Viele denken zuerst an den Gutschein selbst. Dabei macht die Verpackung viel aus. Ein PDF in der E-Mail ist praktisch. Zum Auspacken taugt es kaum. Mit wenig Aufwand wird daraus ein besonderes Geschenk:

  • Eine kleine Reisekiste: den Gutschein zusammen mit Reiseführer, Steckdosenadapter und Snacks aus dem Zielland in eine Box legen. Wie das geht, zeigt unsere Anleitung zum Geschenkkorb mit landestypischem Inhalt.
  • Ein Rätsel statt Ticket: Das Reiseziel verraten Sie nach und nach, etwa mit einer Postkarte und einer Münze aus dem Land.
  • Die Bestätigung im Umschlag: Drucken Sie die Buchungsbestätigung aus und stecken Sie sie in einen Reisepass-Umschlag.
  • Eine Weltkarte zum Aufhängen, auf der das Ziel mit einer Stecknadel markiert ist.
Verpacktes Geschenk mit Weltkarte als Geschenkpapier, Reiseführer und Umschlag mit Gutschein
Eine kleine Reisekiste macht aus dem Gutschein ein richtiges Geschenk.

Ein Flug passt zu vielen Anlässen. Wer kurz vor dem Fest noch etwas sucht, findet mit einem digitalen Gutschein eines der wenigen Last-Minute-Geschenke zu Weihnachten, das sich noch am 24. Dezember ausdrucken lässt. Für runde Geburtstage lohnt sich ein Blick in unsere Ideen für Geburtstagsgeschenke. Dort finden Sie gute Ergänzungen, falls der Gutschein allein etwas knapp wirkt.

Kurz beantwortet

Kann ich einen Flug für eine andere Person buchen?

Ja. Sie geben bei der Buchung die Daten der jeweiligen Person ein und bezahlen selbst. Wichtig ist nur, dass der Name zum Ausweis passt.

Was ist am besten: Fluggutschein oder Flugticket?

Kennen Sie Termin und Reiseziel nicht sicher, nehmen Sie den Gutschein. Ein Ticket lohnt sich, wenn der Termin feststeht oder Sie gemeinsam reisen.

Sind Fluggutscheine günstiger als ein Ticket?

Nein, ein Gutschein ist ein Guthaben in Höhe des gezahlten Betrags. Günstiger wird die Reise nur, wenn der Beschenkte später ein gutes Angebot findet oder eine Aktion mit Bonus genutzt wurde.

Kann man einen Fluggutschein weiterverschenken?

Das hängt von den Bedingungen der jeweiligen Airline ab. Ist kein Name eingetragen, klappt das in der Regel.

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